
Die Stadt Bottrop weist darauf hin, dass ab dem 16. Februar 2026 alle provisorischen Grabmale in Form von Holzkreuzen und Holztafeln, die sich länger als ein Jahr auf Grabstätten befinden, durch die Stadt ersatz- und entschädigungslos entfernt werden.
Eine Einlagerung der abgeräumten Holzkreuze und -tafeln erfolgt nicht.
Grundlage hierfür ist § 24 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Stadt Bottrop vom 21.07.2004 in der Fassung der Änderung vom 19.02.2025. Danach dürfen naturlasierte Holztafeln und -kreuze höchstens sechs Monate nach der Beisetzung verwendet werden. Diese Grabzeichen gelten als rein provisorische Grabmale, da sie witterungsbedingt schnell verwittern und dadurch das Erscheinungsbild der Friedhofsanlagen beeinträchtigen können.
Insbesondere bei Urnenbaum- und Wiesenpflegegräbern behindern solche provisorischen Grabmale zusätzlich die notwendigen Pflege- und Mäharbeiten der Grünflächen. Die Stadt Bottrop weist darauf hin, dass keine Verpflichtung besteht, im Anschluss ein endgültiges Grabmal aufzustellen.
Eine entsprechende Information dazu wird ab heute (12. Januar) sukzessive auf allen Friedhofanlagen im Stadtgebiet ausgehangen. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Bottrop zur Verfügung.
(c) Text: Stadt Bottrop, Symbolbild/Headline: Wir lieben Bottrop